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Existenzgründerberatung

Die rechtliche Beratung ist für Existenzgründer oft schon weit vor Beginn der eigentlichen Existenzgründung erforderlich, um zu wissen, welche Rechtsbereiche überhaupt von dem geplanten Unternehmen betroffen sind.

  • Gibt es Zulassungsschranken?
  • Ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich?
  • Ist das geplante Unternehmen überhaupt (gewerbe-) rechtlich zulässig?
  • Muß ggf. ein Patent oder eine Marke geschützt werden?
  • Für was muß man in Zukunft haften?

Will man eine Existenzgründung nicht alleine, sondern mit einem oder mehreren Partnern durchführen, muß eine geeignete Gesellschaftsform bzw. Rechtsform gefunden werden. Auch hier kann der Anwalt ggf. zusammen mit einem Steuerberater die ideale Rechtsform ermitteln.

Schließlich werden Verträge (Mietverträge, umfangreiche Kaufverträge, Leasingverträge, Franchise-Verträge, …) geschlossen. Diese sollten, insbesondere dann, wenn man nicht sehr rechtskundig ist, unbedingt von einem Anwalt geprüft werden. Auch für das eigene Geschäft sind Verträge erforderlich (Anstellungsverträge, Geschäftsführerdienstverträge, Verträge mit Kunden und Lieferanten, u.a.

Wie darf man Werbung betreiben? Was ist beim Internetauftritt zu beachten? Wettbewerbsrecht?

Sollte es dann mit Kunden oder Vertragspartnern Probleme geben, ist eventuell auch der Anwalt erforderlich.

Was tun wenn die Kunden auch nach Mahnung nicht bezahlen wollen? Auch hier kann der Anwalt weiterhelfen.

Zu diesen Themen informiert Sie Rechtsanwalt Pieconka gerne.
Auf Wunsch kann für die Beratung mit Ihnen eine Pauschale vereinbart werden, damit die Kosten für Sie überschaubar bleiben.

 

Hier ein intressanter Link zu Existenzgründungsfragen:

Existenzgründerseiten der Stadt Würzburg (mit weiteren Links!)