Mandanteninformation – Honorar und anderes
1. Der Umfang des anwaltlichen Dienstleistungsangebotes ist vielen Mandanten unbekannt. Oft wird der Anwalt erst eingeschaltet, wenn ein Prozeß oder eine Strafverteidigung notwendig wird. Vorsorgliche Rechtsberatung, die in führenden Unternehmen selbstverständlich ist, bringt auch im privaten Bereich viele Vorteile.
2. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Anwalt auch zu Beginn des Gesprächs nach den Kosten zu fragen, wenn dieser Punkt für Sie wichtig ist. Eine „erste“ Beratung für Verbraucher kostet maximal 190,– EUR zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen, egal um was es sich handelt. Bitte beachten Sie, daß auch ein kurzes Gespräch über Ihre Angelegenheit diese “Erstberatungsgebühr” bereits auslösen kann. Sollten die zu erwartenden Kosten nicht von den gesetzlichen Gebühren gedeckt werden, wird mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen (entweder nach Zeit oder pauschal).
Die Kosten eines Rechtsstreits bzw. das Honorar der Anwalts richten sich nach dem Streitwert. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle, aus der sie einige Streitwert und die sich daraus ergebende 1,0 Gebühr nach dem RVG entnehmen können.
Gegenstandswert bis … EUR | Gebühr 1,0 | Gegenstandswert bis … EUR | Gebühr 1,0 |
300 | 25 | 40 000 | 902 |
600 | 45 | 45 000 | 974 |
900 | 65 | 50 000 | 1 046 |
1 200 | 85 | 65 000 | 1 123 |
1 500 | 105 | 80 000 | 1 200 |
2 000 | 133 | 95 000 | 1 277 |
2 500 | 161 | 110 000 | 1 354 |
3 000 | 189 | 125 000 | 1 431 |
3 500 | 217 | 140 000 | 1 508 |
4 000 | 245 | 155 000 | 1 585 |
4 500 | 273 | 170 000 | 1 662 |
5 000 | 301 | 185 000 | 1 739 |
6 000 | 338 | 200 000 | 1 816 |
7 000 | 375 | 230 000 | 1 934 |
8 000 | 412 | 260 000 | 2 052 |
9 000 | 449 | 290 000 | 2 170 |
10 000 | 486 | 320 000 | 2 288 |
13 000 | 526 | 350 000 | 2 406 |
16 000 | 566 | 380 000 | 2 524 |
19 000 | 606 | 410 000 | 2 642 |
22 000 | 646 | 440 000 | 2 760 |
25 000 | 686 | 470 000 | 2 878 |
30 000 | 758 | 500 000 | 2 996 |
35 000 | 830 |
Eine 1,0 Gebühr ist selten. In einem normalen Gerichtsverfahren entstehen in der Regel eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2). Hinzu kommen dann noch Auslagen, Porto, u.a. sowie die Umsatzsteuer.
3. In seltenen Fällen glauben Mandanten, sie könnten ihre Position dadurch verbessern, daß sie ihren Rechtsanwalt nicht vollständig oder gar falsch informieren. Dies ist ein Trugschluß. Sie machen sich dadurch möglicherweise strafbar und zerstören das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt mit der Folge, daß es zu einer Mandatsniederlegung kommt.
4. Ein Tätigwerden eines Anwalts erfolgt in der Regel nur nach schriftlicher Bevollmächtigung bzw. schriftlicher Auftragserteilung.
5. Soweit kein Fristablauf droht, werden wird der Anwalt in der Regel erst nach Eingang eines angemessenen Vorschusses für Sie tätig. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihr Fall davon auch gedeckt wird, ist ein Vorschuß nicht erforderlich. Bitte beachteten Sie das manche Rechtsbereiche von einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden.
6. Bringen Sie, wenn Sie einen Termin vereinbart haben, alle möglicherweise wichtigen Unterlagen mit oder schicken Sie diese schon ein paar Tage vorher, damit eine gute Vorbereitung auf die Besprechung möglich ist.