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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten


Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?


Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei
Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance)
bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw.
Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze
Branchen oder Regionen betreffen.

Welche Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken gibt es in den drei Bereichen?

· Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende
Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches
Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer
bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit
sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
· Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der
Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes
ergeben.
· Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung
sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in
Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit
(Art. 3 TVO)


Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl
von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern wie z.B. Fondsgesellschaften, Versicherer, etc.) und
deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Für
deren Richtigkeit sind wir nicht verantwortlich und übernehmen dafür keine Haftung.
Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre
Investitionsentscheidungen haben, werden auf Kundenwunsch nicht angeboten.

Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für
den Kunden bedeuten.
Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des
jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen
dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
(Art. 4 TVO)


Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von
Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter nur bedingt
berücksichtigt, weil die aktuelle Informationslage noch sehr eingeschränkt ist. Die
Berücksichtigung erfolgt ggf. auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten
Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen
Finanzproduktes.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Anbieter werden diese Aspekte
aktuell nur bedingt in der Beratung berücksichtigt. Sie können auf besonderen Wunsch des
Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Mit
einem zukünftigen breiteren Marktangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung
erfolgen.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
(Art. 5 TVO)


Unsere Vergütung sowie die Vergütung unserer Berater/innen und Mitarbeiter/innen für die
Vermittlung von Finanzprodukten wird nicht von den jeweiligen Nachhaltigkeitsrisiken
beeinflusst.