Skip to content

Mandanteninformation – Honorar und anderes

1. Der Umfang des anwaltlichen Dienstleistungsangebotes ist vielen Mandanten unbekannt. Oft wird der Anwalt erst eingeschaltet, wenn ein Prozeß oder eine Strafverteidigung notwendig wird. Vorsorgliche Rechtsberatung, die in führenden Unternehmen selbstverständlich ist, bringt auch im privaten Bereich viele Vorteile.

2. Scheuen Sie sich nicht, Ihren Anwalt auch zu Beginn des Gesprächs nach den Kosten zu fragen, wenn dieser Punkt für Sie wichtig ist. Eine „erste“ Beratung für Verbraucher kostet maximal 190,– EUR zzgl. Umsatzsteuer und Auslagen, egal um was es sich handelt. Bitte beachten Sie, daß auch ein kurzes Gespräch über Ihre Angelegenheit diese “Erstberatungsgebühr” bereits auslösen kann. Sollten die zu erwartenden Kosten nicht von den gesetzlichen Gebühren gedeckt werden, wird mit Ihnen eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen (entweder nach Zeit oder pauschal).

Die Kosten eines Rechtsstreits bzw. das Honorar der Anwalts richten sich nach dem Streitwert. Nachfolgend finden Sie eine Tabelle, aus der sie einige Streitwert und die sich daraus ergebende 1,0 Gebühr nach dem RVG entnehmen können.

Gegenstandswert bis … EUR Gebühr 1,0 Gegenstandswert bis … EUR Gebühr 1,0
300 25 40 000 902
600 45 45 000 974
900 65 50 000 1 046
1 200 85 65 000 1 123
1 500 105 80 000 1 200
2 000 133 95 000 1 277
2 500 161 110 000 1 354
3 000 189 125 000 1 431
3 500 217 140 000 1 508
4 000 245 155 000 1 585
4 500 273 170 000 1 662
5 000 301 185 000 1 739
6 000 338 200 000 1 816
7 000 375 230 000 1 934
8 000 412 260 000 2 052
9 000 449 290 000 2 170
10 000 486 320 000 2 288
13 000 526 350 000 2 406
16 000 566 380 000 2 524
19 000 606 410 000 2 642
22 000 646 440 000 2 760
25 000 686 470 000 2 878
30 000 758 500 000 2 996
35 000 830

Eine 1,0 Gebühr ist selten. In einem normalen Gerichtsverfahren entstehen in der Regel eine Verfahrensgebühr (1,3) und eine Terminsgebühr (1,2). Hinzu kommen dann noch Auslagen, Porto, u.a. sowie die Umsatzsteuer.

3.  In seltenen Fällen glauben Mandanten, sie könnten ihre Position dadurch verbessern, daß sie ihren Rechtsanwalt nicht vollständig oder gar falsch informieren. Dies ist ein Trugschluß. Sie machen sich dadurch möglicherweise strafbar und zerstören das Vertrauensverhältnis zu Ihrem Anwalt mit der Folge, daß es zu einer Mandatsniederlegung kommt.

4. Ein Tätigwerden eines Anwalts erfolgt in der Regel nur nach schriftlicher Bevollmächtigung bzw. schriftlicher Auftragserteilung.

5. Soweit kein Fristablauf droht, werden wird der Anwalt  in der Regel erst nach Eingang eines angemessenen Vorschusses für Sie tätig. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind und Ihr Fall davon auch gedeckt wird, ist ein Vorschuß nicht erforderlich.  Bitte beachteten Sie das manche Rechtsbereiche von einer Rechtsschutzversicherung ausgeschlossen werden.

6. Bringen Sie, wenn Sie einen Termin vereinbart haben, alle möglicherweise wichtigen Unterlagen mit oder schicken Sie diese schon ein paar Tage vorher, damit eine gute Vorbereitung auf die Besprechung möglich ist.