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Tätigkeitsbereiche der Kanzlei und Schwerpunkte
Die Schwerpunkte der Kanzlei liegen im Erbrecht, im Arbeitsrecht, im Familienrecht, generell im Zivilrecht und im Kapitalanlagenrecht. Der größte Schwerpunkt liegt im Erbrecht. Eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen wird neben Privatpersonen in nahezu allen unternehmerischen Rechtsbereichen betreut. Auch Schuldrechtsfälle, wie Vertragsprobleme, oder auch Schadensangelegenheiten, wie z.B. ein Verkehrsunfall werden gerne für Sie bearbeitet. Durch die nebenberufliche Tätigkeit besteht auch Fachkompetenz im Fotorecht bzw. Bildrecht.
Rechtsgebiete im Einzelnen
Bearbeitet werden durch die Kanzlei folgende Rechtsgebiete in nahezu jedem Fall. Ist ihr Problembereich nicht aufgelistet, fragen Sie bitte nach:
Allgemeines Zivilrecht (Personen, Vereine, Stiftungen, Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen, Verträge, Vollmacht, Vertretung u.a.)
Schuldrecht (Allgemeines Schuldrecht, AGB, Vertragsrecht, Kaufrecht, Darlehen, Schenkung, Mietrecht, Dienstvertrag, Arbeitsrecht, Werkvertrag, Gesellschaftsrecht, Gemeinschaft, Bürgschaft, ungerechtfertigte Bereicherung, Unerlaubte Handlung, Schadenersatz, Reiserecht, Unfälle, Verkehrsunfälle, Schmerzensgeld) Sachenrecht (Eigentumsprobleme, Grundstückskauf, Abwehransprüche aus dem Eigentum, Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Wohnrecht, Vorkaufsrecht, Pfandrecht)
Familienrecht (Eherecht, Eheschließung, Scheidung, Güterrecht, Zugewinnausgleich, Unterhaltsrecht, Elterliche Sorge, Sorgerecht, Betreuung u.a.)
Erbrecht (Erbfolge, Haftung, Erbschaftsansprüche, Erbauseinandersetzung, Testament, Vermächtnis, Auflagen, Testamentsvollstreckung, Erbvertrag, Pflichtteil, Erbverzicht, Erbschein)
Auch: Bußgeldsachen, Fahrverbote und Ordnungswidrigkeiten
Ihr Problembereich nicht dabei? Fragen Sie einfach!
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